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Am 1. Juli 2009 trat das neue Meister-BAföG in Kraft. Es bringt höhere Fördersätze und attraktivere Konditionen für Arbeitnehmer, die sich beruflich weiterbilden.

Die Bundesregierung hat eine grundlegende Änderung der Förderpraxis vorgenommen. So werden Aufstiegsfortbildungen generell förderfähig. Bislang konnte das Meister- BAföG nur für die erste Maßnahme in Anspruch genommen werden. Darauf aufbauende Fortbildungen mussten Berufstätige selbst finanzieren.

Gleichzeitig wurden die Konditionen attraktiver gestaltet. Wer seinen Technikerkurs, die Meisterprüfungsvorbereitung oder den kaufmännischen Lehrgang erfolgreich abschließt, muss nicht die gesamte Darlehenssumme zurückzahlen. Der Bonus beträgt 25 Prozent der Darlehensschuld für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.

Noch mehr sparen Berufstätige, die sich im Anschluss an die Weiterbildung selbstständig machen und Arbeitsplätze schaffen. Wer als Gründer einen Mitarbeiter oder Auszubildenden einstellt, erhält einen Darlehenserlass von 33 Prozent. Der finanzielle Vorteil verdoppelt sich für einen weiteren Beschäftigten. Existenzgründer werden maximal zwei Drittel der Darlehenssumme erlassen.

Vom novellierten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz profitieren Meisterschüler, aber auch Berufstätige, die den Fachwirt oder Techniker machen wollen. Entscheidend ist, dass die Kurse und Lehrgänge auf eine öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung vorbereiten. Solche Kurse bietet die Handwerkskammer an.

Kurzgefasst:

  • bis zu 10.226,00 Euro Förderung für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
  • 30,5 % der Summe wird als Zuschuss gewährt
  • Restsbetrag kann als Darlehen aufgenommen werden
  • 25 % des zum Zeitpunkt der erfolgreich abgelegten Prüfung noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden auf Antrag erlassen

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein 

www.ib-sh.de/78/

(pdf, 126 KB)Stand: Juli 2009

Ansprechpartnerinnen

  • Vorbereitungskurse
  • Meisterbafög

Femke Matthiesen
Tel. 0461 866-193
Fax 0461 866-393
E-Mail: f.matthiesenhwk-flensburg.de

Mo. - Fr. von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Mo. - Do. von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Stefanie Jaspersen
Tel. 0461 866-125
Fax 0461 866-325
E-Mail: s.jaspersenhwk-flensburg.de

Mo. - Fr. von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Mo. - Do. von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr