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ELENA-Verfahren

seit 1. Januar 2010 besteht für Arbeitgeber die Verpflichtung, die Entgeltdaten ihrer Arbeitnehmer monatlich in elektronischer Form an eine so genannte zentrale Speicherstelle zu übermitteln.

Mit dem ELENA-Verfahren (elektronischer Entgeltnachweis) wird die Verpflcihtung der Arbeitgeber zur schriftlichen Ausstellung von Entgeltbescheinigungen, die als Grundlage für die Berechnung von Sozialleistungen ihrer Arbeitnehmer dienen (betrifft zunächst Arbeitslosengeld I, Eltern- und Wohngeld), durch die Verpflichtung zu einer monatlichen elektronischen Meldung von Entgeltdaten an eine zentrale ELENA-Speicherstelle ersetzt.

Nähere Einzelheiten erhalten Sie hier: www.das-elena-verfahren.de