Fünf Fragen zu Änderungen bei der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
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Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ist in Bewegung: Mit dem 2025 eingeführten Sonderbeitrag „ÜLU-Umlage“ wurde ihre Finanzierung neu geregelt und zukuftssicher aufgestellt. In den kommenden Jahren sollen nun Durchführungsstandorte der ÜLU neu geordnet und Werkstattkapazitäten gebündelt werden. Hier werden die wichtigsten Fragen dazu beantwortet.
Alle Änderungen im Detail können Sie hier ansehen.
1. Was ist die ÜLU und warum ist sie wichtig?
Die ÜLU ist ein Teil der betrieblichen Ausbildung: sie ergänzt die Praxis in den Betrieben und verbindet diese mit der Theorie aus der Berufsschule. Da Betriebe unterschiedlich spezialisiert sind, können häufig nicht alle technischen Verfahren vollständig abgedeckt werden. Die ÜLU schafft dafür einen ergänzenden Lernort. In Werkstätten üben die Auszubildenden mit modernen Verfahren und Geräten, sammeln Erfahrungen in weiteren Bereichen ihres Handwerks und festigen ihr Wissen nach einheitlichen Ausbildungsstandards.
2. Wer trägt die Kosten für die ÜLU?
Die Finanzierung der ÜLU soll grundsätzlich zu je einem Drittel von Betrieben, Bund und Ländern getragen werden. Mittlerweile liegen bei den Betrieben jedoch über 50 Prozent der Kosten. Die Handwerkskammer arbeitet auf verschiedenen politischen Ebenen dafür, dass Bund und Länder ihrer Mitverantwortung gerecht werden und die Kosten nicht hauptsächlich von den Betrieben getragen werden. Um ausbildende Betriebe zu entlasten und die Bereitschaft auszubilden zu stärken, wurde der ÜLU-Sonderbeitrag entwickelt: Seit 2025 kommen alle Betriebe eines Gewerks solidarisch für die Kosten der im Kammerbezirk durchgeführten ÜLU auf.
3. Warum wird die ÜLU teilweise zentralisiert?
Die Zentralisierung soll die Ausbildungsqualität und die Zukunftsfähigkeit der ÜLU sichern. In den vergangenen Jahrzehnten sind die Ausbildungszahlen gesunken und gleichzeitig die Kosten für Maschinen und Ausstattung gestiegen. Dadurch gibt es an vielen Standorten eine zu geringe Auslastung der Werkstätten und Nutzung von kostenintensiven Maschinen. Wo Werkstätten nicht ausreichend belegt sind, fehlt außerdem häufig die wichtigste Voraussetzung für Fördermittel von Bund und Land. Gleichzeitig besteht in zahlreichen Werkstätten ein erheblicher Investitions- und Modernisierungsstau. Eine Zentralisierung soll die Auslastung verbessern und hiermit geförderte Investitionen auf weniger, dafür aber leistungsfähige und moderne Lernorte, mit spezialisierten Ausbilderinnen und Ausbildern konzentrieren.
4. Was ändert sich bei der ÜLU in Zukunft?
In den letzten Jahren wurden bereits einzelne Gewerke an Standorten zusammengefasst oder an andere Orte verlegt. Im Jahr 2028 folgen noch einmal weitreichende Veränderungen u.a für die Gewerke Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK), Tischler, Maler und Lackierer, Schornsteinfeger und KFZ-Mechatroniker. Je nach Gewerk ziehen alle Lehrgänge oder ein Teil der Lehrgänge um; bei einzelnen Lehrgängen ist auch ein späterer Umzug geplant.
5. Was bedeutet das für meinen Betrieb konkret?
Wenn Lehrgänge an weniger Standorten stattfinden, können einzelne Wege länger werden, teilweise werden auch Übernachtungen unumgänglich sein. Auch die Umstellung auf verblockten Berufsschulunterricht wird in einigen Fällen notwendig sein. An den ÜLU-Standorten in Flensburg, Heide und Rendsburg stehen dafür Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung.


